40 Jahre
Montag, 21. Mai 2012
Sie befinden sich hier:

Schulordnung

schulordnungAllgemeine Grundsätze

Der Aufenthalt in der Schule hat nicht nur den Zweck, Wissen und Kenntnisse zu vermittlen, sondern soll ebenso beitragen zur Persönlichkeitsentfaltung und zur Bildung des Charakters. Jeder einzelne Schüler soll daher die Erfordernisse des Gemeinschaftslebens erkennen und sein Verhalten danach ausrichten.

 

Richtsicht, Kameradschaftlichkeit, diszipliniertes Verhalten gegenüber den Mitschülern, Respekt und Höflichkeit gegebenüber Direktor, Lehrpersonen udn dem nicht unterrichtenden Personal schaffen eine angenehme Atmosphäre und ein gutes Arbeitsklima. Korrektes Benehmen ist auch der beste Schutz gegen Unfälle.

 

Das Schulgebäude, das mit großem finanziellen Aufwand erstelle worden ist, verpflichtet uns alle, Gebäude und Einrichtungen zu schonen, damit sie für viele Generationen von Schülern erhalten bleiben.

 

 

Betreten der Schule

Die Schüler können ab 7.30 Uhr das Gebäude betreten und warten in Ruhe den Beginn des Unterrichts ab.

Die Fahrräder werden in die Fahrradständer gestellt und dürfen nicht an das Gebäude angelehnt werden.

 

 

Aufsicht

  • Für die Beaufsichtigung der Schüler sind zuständig:
  • Vor 7.50 Uhr (Samstag 7.44 Uhr) und nach 13.20 (Samstag: 12.05) die diensthabenden Schulwarte
  • Jeweils 5 Minuten vor Beginn der Unterrichtseinheit bis fünf Minuten nach Beendigung der Unterrichtseinheit die diensthabende Lehrperson
  • Für die Pausen sind Lehrpersonen eingeteilt.

 

 

Qualität der Dienstleistung

  • Die SchülerInnen haben das Recht auf einen guten, zeitgemäßen und effizienten Unterricht.
  • Die SchülerInnen haben das Recht auf eine korrekte Bewertung, deren Formen, Kriterien und Abläufe klar definiert sind, die sich auf viele Beobachtungselemente stützt und zeitlich ausgewogen verteilt sind. Um ihnen die Selbsteinschätzung zu ermöglichen, muss ihnen die Bewertung umgehend bekannt gegeben werden.
  • Die SchülerInnen haben die Pflicht, sich Prüfungen und Bewertungen zu stellen.
  • Die SchülerInnen haben das Recht, dass an Tagen unmittelbar nach Feiertagen keine Prüfungen stattfinden, außer sie werden zwischen SchülerInnen und Lehrpersonen vereinbart.
  • Die SchülerInnen dürfen in die Prüfungsarbeiten und den sie betreffenden Teil des Registers Einsicht nehmen. Sollte ihre Versetzung gefährdet sein, werden SchülerInnen uns Familie Anfang Mai darüber informiert.

 

 

Klassenordnung

Die Klasse ist der Lebens- und Arbeitsraum für Professoren und Schüler. Wenn jeder einzelne seinen Arbeitsplatz in Ordnung hält, bildet die Klasse einen angenehmen Rahmen für den Unterricht und damit eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Lernen des Unterrichtsstoffes und von Verhaltensregeln, die für das spätere Berufsleben von großer Bedeutung sind.

 

Das Essen*, Trinken und Kaugummi kauen während des Unterrichts ist untersagt
(* Ausname bei medizinischen Indikatoren).

 

Bei Stundenwechsel bleiben die Schüler in der Klasse und warten dort auf den Beginn des Unterrichts. Erscheint die Lehrperson nicht unmittelbar von 5 Minuten, muss das Sekretariat vom Klassensprecher verständigt werden.

Anschläge, Mitteilungen, Schaubilder usw. sind auf den vorgesehenen Korkwänden anzubringen. Das Anschlagen von unterrichtsfremden Material ist nur mit Erlaubnis des Klassenvorstandes gestattet.

Mäntel und Jacken sind in den Garderoben vor den Klassen aufzuhängen und die Regenschirme in die vorgesehenen Schirmständer zu stellen. Das Tragen von Mützen während des Unterrichts gilt als unhöflich und soll unterlassen werden. Für Geld und Wertgegenstände ist jeder Schüler selbst verantwortlich. Es wird empfohlen, sie bei sich zu behalten oder im Sekretariat zu hinterlegen. Die Schule übernimmt keine Haftung für Verluste oder Diebstahl. Dies gilt auch für die Turnhallen.

Aus Sicherheitsgründen ist es absolut verboten, sich aus den Fenstern hinauszulehnen, auf den Fensterbrettern zu sitzen oder Gegenstände ins Freie zu werfen.

Die Kreiden sind ausschließlich für den Gebrauch während des Unterrichts bestimmt. Für das Reinigen der Tafel nach der Unterrichtsstunde sorgt die Klasse eigenverantwortlich.

Die schulinterne Telefonanlage darf nur von den Professoren benutzt werden. Handys müssen während des Unterrichts ausgeschaltet bleiben.

Die Schränke stehen ausschließlich für die Aufbewahrung von Schulbüchern zur Verfügung. Schuhe und andere Kleidungsstücke dürfen nicht in den Klassenschränken aufbewahrt werden.

Fremde Klassenräume dürfen bei Abwesenheit der Schüler nicht betreten werden.

Am letzten Schultag vor dem Beginn der verschiedenen Ferien müssen die Schüler alle Unterlagen mit nach Hause nehmen, damit eine gründliche Reinigung der Klassen und der Möbel unbehindert erfolgen kann.

 

 

Besuch von Spezialklassen

Die Lehrpersonen betreten die Spezialklassen als Erste und verlassen sie als Letzte. Kein Schüler darf allein die Spezialklassen betreten oder sich dort aufhalten.

Der Weg zu und von den Spezialklassen in die Klassen muss zügig zurückgelegt werden, umd einen pünktlichen Unterrichtsbeginn zu gewährleisten.

Die PC-Raumordnung und die Bibliotheksordnung sind strengstens zu beachten.

Bei der Benutzung des Internets sind sittenwidrige, diskriminierende, pornographische, rassistische, zur Gewalt oder zu einer Straftat auffordende Texte (Seiten) sowie Inhalte, die für eine terroristische oder extremistische Vereinigung werden, die Gewalt verherrlchhen oder verharmlosen, nicht zulässig.

 

 

Verhalten während der Pause

Die Schüler verlassen bei Beginn der großen Pause unverzüglich die Klassenräume und begeben sich ins Freie (bei Regen- und Schneefall ins Erdgeschoss), wo sie sich ausschließlich vor dem Hauptgebäude aufhalten dürfen.

Den Anweisungen der Lehrpersonen und Schulwarten ist unbedingt Folge zu leisten.

 

 

Rauch- und Alkoholverbot

Das Rauchen im Schulgebäude ist strikt untersagt. Die SchülerInnen der ersten und zweiten Klassen dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern auf dem Schulgebäude rauchen. Allen anderen Schülern wird angeraten auf das Rauchen zu verzichten.

Es ist untersagt, alkoholische Getränke und Suchtmittel jeglicher Art in die Schule mitzubringen oder dort zu konsumieren. Dies gilt auch für alle schulbegleitenden und außerschulischen Veranstaltungen.

 

 

Umweltschutz, Gesundheit und Sauberkeit

  • Vor Betreten des Schulgebäudes sind die Schuhe gut abzustreifen.
  • Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter nach den Regeln der Mülltrennung zu entsorgen.
  • Die Klassen und die Toiletten sind in sauberen Zustand zu halten und zu hinterlassen.
  • Die Einrichtungsgegenstände dürfen nicht beschädigt und verschmutzt werden.
  • Alle sollen möglichst mithelfen Energie zu sparen. Beim Verlassen der Klassenräume ist das Licht auszuschalten, Fenster und Türen sind zu schließen.
  • Bei Stundenwechsel sollen die Fenster kurz geöffnet werden, um für genügend Frischluft zu sorgen.

 

 

Absenzen

Minderjährige SchülerInnen lassen die Entschuldigung für die Absenzen und Verspätungen von den Eltern oder Erziehungsberechtigten unterschreiben. Volljährige Schüler müssen ebenso das Fernbleiben vom Unterricht begründen. Die Absenzbegründung muss innerhalb 3 Tagen nach der Rückkehr in die Schule dem Klassenvorstand vorgelegt werden.

Bei vorhersehbaren Abwesenheiten braucht es die Erlaubnis des Direktors, bzw. seines Stellvertreters. Für Arztbesuche, Führerscheinprüfungen, Sportveranstaltungen usw. ist eine entsprechende Bestätigung vorzulegen.

Die Schule behält sich jederzeit das Recht vor, die Gründe für die Abwesenheit telefonisch zu überprüfen, um eine bessere Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule zu gewährleisten.

Bei einer Abwesenheit von mehr als fünf Tagen ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.

Unentschuldigte Absenzen werden in das Klassenbuch eingetragen, es wird ein Gespräch mit den Eltern angestrebt.

Untentschuldigte Absenzen finden ihren Niederschlag in der Betragensnote und können zu einem Schulausschluss führen.

 

 

Lehrreisen und Lehrfahrten

Das vorgeschriebene Programm ist von allen verbindluch einzuhalten.

Den Anweisungen der Begleitpersonen ist unbedingt Folge zu leisten.

Falls mehrere Klassen gemeinsam eine Lehrreise unternehmen, werden von der Begleitpersonen im Vorhinein einheitliche Verhaltensregeln vereinbart und den Schülern zur Kenntnis gebracht.

Falls jemand aus objektiven Gründen nicht an einer Lehrreise teilnehmen kann, so hat er in einer Klasse am Unterricht teilzunehmen.

 

 

Verhaltenregeln im Notfall

In allen Räumen hängen die verbindlich einzuhaltenden Verhaltensvorschriften für Notfälle. Die Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.

 

 

Wiedergutmachung von Schäden

Schäden sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.

Die Schule behält sich vor, bei Sachschäden Schadenersatz zu verlangen bzw. Disziplinarmaßnahmen zu verhängen.

 

 

Jede Störung des Schulbetriebes ist untersagt und jede Übertretung dieser Schulordnung führt zu Disziplinarmaßnahmen

 

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 01. September 2011 um 09:53 Uhr

Anstehende Termine

 
Weitere Termine ...

Deine Meinung

Wie findet ihr die Entscheidung des Schulrates für die Weiterführung der 6-Tage-Woche?
 

Aktuelle Umfrage

Wer gewinnt die Euro 2012 in Polen und in der Ukraine?
 

Online Statistik

   Besucher: 246247
   Besucher heute:
   Seitenaufrufe heute:
Wir haben 2 Gäste online