Mitteilung vom 05.02.2021
Liebe Schüler*innen,
sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Lehrpersonen,
am gestrigen Donnerstag, 04.02. hat die Landesregierung aufgrund der Anspannungen innerhalb der autonomen Provinz Bozen- Südtirol weitere Einschränkungen durch einen erneuten Lockdown für die kommenden Wochen beschlossen:
Ab Montag, 08. Februar treten alle Oberschulen wieder in den Fernunterricht,
dieser wird durch die Ferienwoche (15.-19.02.) unterbrochen und dann noch eine Woche lang bis einschließlich Freitag, 26.02. fortgesetzt.
Es gibt in der Zeit des Fernunterrichts diesmal keinen Notdienst oder andere Formen von Präsenzangeboten als Ausnahmeregelung an der Oberschule.
Unser Praxisunterricht in den Übungsfirmen kann deshalb auch nicht mehr in Präsenz stattfinden.
Ich ersuche alle Lehrpersonen, wie bisher den regen Austausch, diverse Formen von interaktiven Arbeitsaufträgen und Übungen oder Videokonferenzen in Ihrem Fach durchzuführen
Die Teilnahme am Fernunterricht ist Pflicht, eventuelle Abwesenheiten werden im digitalen Register festgehalten und müssen für eine Entschuldigung begründet sein.
Freundliche Grüße
Dr. Walter Markus Hilber
Mitteilung vom 07.01.2021
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schüler*innen der 1. bis 4. Klassen,
im Jänner wird für alle Schüler*innen und Lehrpersonen der Schulen der Oberstufe in Bruneck eine kostenfreie und freiwillige Covid-19-Testung in Etappen angeboten. An unserer Schule ist eine dafür geeignete Teststation in der Aula eröffnet worden.
Volljährige Schüler*innen können selbst das Einverständnis erklären und mitbringen, siehe Anhang!
Bei minderjährigen Schüler*innen ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich, die Sie bitte ausdrucken,
ausfüllen und Ihrer/Ihrem Tochter/Sohn unterschrieben mitgeben möchten. Siehe Anhang!
Die interessierten Schüler*innen einzelner Klassen werden in der kommenden Woche vormittags während des Unterrichts in Kleingruppen zur Testung aufgerufen.
Freundliche Grüße
Dr. Walter Markus Hilber
Mitteilung vom 23.12.2020
Liebe Schüler*innen der WFO,
sehr geehrte Eltern,
nach der neuen Verordnung Nr. 76 des Landeshauptmanns (vom 21.12.20) und Klärungen mit dem Amt für Mobilität kann der Präsenzunterricht im neuen Jahr wieder stattfinden, wobei aus Sicherheitsgründen beim Schülertransport maximal 75 % der Schüler*innen an die Oberschulen kommen dürfen.
Der Präsenz- und Fernunterricht findet im Jänner nach dem Plan im Anhang statt.
Ich wünsche allen erholsame Weihnachtsferien, frohe Festtage und alles Beste für das Neue Jahr 2021, vor allem aber Gesundheit!
Freundliche Grüße
Dr. Walter Markus Hilber
Mitteilung vom 19.11.2020
Liebe Schüler*innen der WFO,
sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Lehrpersonen,
der Fernunterricht wird an den Südtiroler Oberschulen voraussichtlich bis Freitag, 27.11 fortgesetzt.
Ich wünsche dafür weiterhin viel positive Energie, einen guten Austausch und ein zielgerichtetes Lernen!
Freundliche Grüße
Dr. Walter Markus Hilber
Mitteilung vom 03.11.2020
Sehr geehrte Schüler*innen,
sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Lehrpersonen,
von Montag, 9. November bis Freitag, 20. November findet nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen an allen Oberschulen Südtirols wiederum Fernunterricht statt. Dieser wird hauptsächlich über die Lernplattformen im digitalen Register und G-Suite (Google meet) durchgeführt.
Alles Gute in diesen einschränkenden Wochen!
Freundliche Grüße
Dr. Walter Markus Hilber
Mitteilung vom 28.10.2020
Sehr geehrte Schüler*innen,
sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Lehrpersonen,
ab 28.10. muss nach der Verordnung Nr. 49 des Landeshauptmanns der Fernunterricht im Ausmaß von 50% umgesetzt werden.
Die fünften Klassen wurden bereits in den Fernunterricht überstellt.
Nach den Herbstferien gilt dieser neue Plan für den Präsenz- und Fernunterricht (im Anhang), bis auf Widerruf.
Freundliche Grüße
Dr. Walter Markus Hilber
Mitteilung vom 26.10.2020
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schüler*innen der 2. + 5. Klassen,
sehr geehrte Lehrpersonen,
alle Schüler*innen der 2.+ 5. Klassen erhalten ab Mittwoch, 28.10. aufgrund der neuen Dringlichkeitsverordnung des Landeshauptmanns (Nr. 49) diese Woche Fernunterricht, um die neue 50% -Regelung zu erfüllen.
Weitere Maßnahmen können für den Zeitraum nach den Herbstferien folgen.
Freundliche Grüße
Dr. Walter Markus Hilber
Mitteilung vom 22.10.2020
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Lehrpersonen,
liebe Schüler*innen,
nachdem das Amt für Prävention und Hygiene oder der Hausarzt häufig keine Bescheinigung ausstellen, braucht es in diesem Fall diese Eigenerklärung nach verhängter Quarantäne (siehe Anhang).
Bei Quarantäne gilt die Absenz als tatsächliche Abwesenheit, wie bei einer Krankheit. Diese Abwesenheit (laut amtlicher Verfügung) ist bei der Berechnung der 25% Regelung (zum gültigen Schuljahr) ausgenommen, insofern nach Möglichkeit am Fernunterricht nach Anweisungen der Lehrpersonen teilgenommen wird.
Jene, die aufgrund von einem in der Klasse aufgetretenen Infektionsfall und erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen freiwillig in den Fernunterricht treten und zuhause bleiben wollen, werden im Auftrag der Schule als abwesend eingetragen, diese Abwesenheit wird aber nicht gerechnet. Hierbei gilt im digitalen Register einfach der Fall 1 / Formblatt 1 –„aus nicht gesundheitlichen Gründen“.
Freundliche Grüße
Dr. Walter Markus Hilber
Mitteilung zur neuen Absenzenregelung im Umgang mit vermuteten und bestätigten Fällen von SARS-CoV-2 Infektionen
Die Direktion der Sanitätseinheit hat kürzlich operative Hinweise für den Umgang mit vermuteten und bestätigten Fällen von SARS-CoV-2-Infektionen mitgeteilt.
Ab Oktober müssen alle Abwesenheiten nach Wiedereintritt in die Schule im digitalen Register wie bisher, aber immer vor Wiedereintritt und mit einem Formblatt in Papierform dem Klassenvorstand oder seiner/m Stellvertreter*in vorgelegt werden. (siehe Anhang)
Es ergeben sich folgende Fälle:
1.) Bei Abwesenheit aus NICHT gesundheitlichen Gründen muss das Formblatt 1 verwendet werden.
2.) Bei Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen bis zu 3 Tagen muss von Eltern das Formblatt 2 oder von volljährigen Schüler*innen das Formblatt 3
3.) Nach einer Abwesenheit von mehr als 3 Tagen aus gesundheitlichen Gründen braucht es eine Bescheinigung/Attestat des Kinderarztes freier Wahl oder des Arztes für Allgemeinmedizin für die Wiederaufnahme in die Schulgemeinschaft. Verwenden Sie das ggf. das Formblatt 4.
Freundliche Grüße
Walter Markus Hilber - Schuldirektor
http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus.asp
Erforderliche Maßnahmen
- Stabiler Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Personen
- Maskenpflicht, sofern dieser Mindestabstand unterschritten wird
- Maskenpflicht in den Gängen, beim Ein- und Austritt
- Vermeidung von Menschenansammlungen
- Reduzierung von Kontakten und Arbeit in möglichst stabilen Gruppen
- Arbeit an Einzeltischen
- Einhaltung der Hygienevorschriften (Desinfektion, Reinigung)
- kein Schulbesuch bei einer Körpertemperatur ab 37,5 Grad
Die maximale Transportkapazität für Fahrschüler*innen bleibt aus Sicherheitsgründen auf 70 % begrenzt